Kirstein GmbH    Technische  Systeme

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Kirstein GmbH Technische Systeme Stand 01.01.2002

Bestellung
Unsere Bestellungen erfolgen schriftlich und haben nur in dieser Form Gültigkeit. Soweit der Schriftverkehr EDV-gestützt abgewickelt wird (insbesondere per Fax), sind unsere Schreiben nur mit Unterschrift gültig. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Nachträgliche Änderungen der in dieser Bestellung niedergelegten Preise und Bedingungen sind nur dann rechtsverbindlich,  wenn und soweit  sie von uns schriftlich bestätigt wurden, es sei denn, die Vereinbarung wird unsererseits durch einen kraft Gesetzes oder ausdrücklicher Erklärung vertretungsberechtigten Mitarbeiter oder Beauftragten getroffen.

Auftragsbestätigung
Die Annahme unseres Auftrags ist unter Angabe unserer Bestell-Nummer unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Bis zum Eingang einer solchen Bestätigung sind wir zum Widerruf berechtigt. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende AGB`s des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei den, wir hätten den AGB`s im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Preise
Die in unserer Bestellung genannten und vom Lieferanten bestätigten Preise sind Festpreise. Änderungen aufgrund nachträglich eingetretener Kostenerhöhungen sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Lieferung und Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant ist verpflichtet, uns die bestellte Ware frei von Rechten Dritter zu verschaffen. Eine Lieferung in Teilleistungen ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig. Die gelieferte Ware wird spätestens mit ihrer Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum, weitergehende Eigentumsvorbehalte des Lieferanten oder Dritter erkennen wir nicht an.

Lieferzeit
Die Lieferung hat unter allen Umständen zum vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Falls der Liefertermin nicht eingehalten werden kann, sind wir unverzüglich davon zu unterrichten. Mehrkosten für eine zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins notwendige beschleunigte Beförderung sind vom Lieferanten zu tragen, selbst wenn wir ausnahmsweise die Kosten des Transports übernehmen. Im Falle des Lieferverzugs richten sich unsere Rechte nach den gesetzlichen Vorschriften.

Versand und Verpackung
Der Sendung ist ein Lieferschein mit Mengen- und Maßangabe beizulegen. Sämtliche Lieferungen erfolgen vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen frei Haus einschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Der Lieferant ist für die ordnungs- und sachgemäße Verpackung und Verladung verantwortlich. Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien richtet sich nach den Vorschriften der Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Leistungsort für die Rücknahme der Transportverpackungen ist stets der Ort der Übergabe der gelieferten Waren. Die Gefahr geht erst mit Abnahme durch unsere Empfangsstelle auf uns über.

Rechnung und Zahlung
Rechnungen sind uns in einfacher Ausfertigung sofort nach Lieferung zuzusenden. Zahlungs- und Skontofristen laufen vom Tag des Rechnungseingangs an, nie jedoch vor dem des Wareneingangs. Zahlung erfolgt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung 14 Tage nach Rechnungseingang mit 3 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungseingang mit 2 % Skonto oder 60 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug. Unsere Zahlungen gelten nicht als Anerkennung ordnungsgemäßer Lieferung.

Gewährleistung und Haftung
Der Lieferant leistet in vollem Umfang Gewähr für die gelieferte Ware. Unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten verjähren nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eingang der Ware. In Fällen der Ersatzleistung und der Mangelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für die ersetzten oder nachgebesserten Teile nach Beseitigung des Mangels neu zu laufen. Die Haftung des Lieferanten für die uns entstandenen Schäden bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Haftungsbeschränkungen gleich welcher Art und gleich welchen Inhalts erkennen wir nicht an. Für Fehler an der Ware, die auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind, stellt dieser uns von der daraus resultierenden Produkt- und Produzentenhaftung frei, soweit er selbst auch unmittelbar haften würde.

Mehr- und Minderlieferung
Die angegebenen Bestellmengen und -gewichte müssen vom Lieferanten genau eingehalten werden. Bei Material, das wir in größeren Mengen laufend bestellen, erachten wir eine Mengenabweichung von höchstens 5 % der bestellten Menge als genehmigungsfähig im Sinne des § 378 HGB.

Modelle und Werkzeuge
Fertigt der Lieferant zur Ausführung des Auftrags auf unsere Kosten Werkzeuge oder Modelle an, so erfolgt die Anfertigung stets für uns. Der Lieferant ist daher verpflichtet, die Gegenstände nach Beendigung des Auftrags auf seine Kosten für uns zu verwahren oder auf Anforderung uns zu übergeben und uns nötigenfalls, soweit bis dahin noch nicht geschehen, das Eigentum daran zu verschaffen. Eine Verwertung dieser Modelle und Werkzeuge und der Weiterverkauf hieraus hergestellter Teile ist ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

Verschwiegenheitspflicht
Sämtliche Zeichnungen, Modelle, Schablonen etc. bleiben unser ausschließliches Eigentum. Sie werden nur zu dem vereinbarten Zweck anvertraut und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Kopien oder sonstige Vervielfältigungen einschließlich der Speicherung, Verarbeitung oder Verbreitung unter Verwendung elektronischer Systeme dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck angefertigt werden. Weder Originale noch Vervielfältigungen dürfen Dritten ausgehändigt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden. Ein irgendwie gearteter Hinweis auf unsere Geschäftsbeziehung zu Werbezwecken ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Für alle uns durch eine Verletzung vorstehender Pflichten entstehende Schäden ist der Lieferant ersatzpflichtig.

Datenschutz
Im Rahmen unserer Geschäftsverbindungen speichern wir Daten gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort für die Lieferung gilt Augsburg. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Augsburg der Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten am Ort seines Geschäftssitzes zu verklagen. Es gilt Deutsches Recht.

Versandanschrift
KTS Werk Augsburg
Werner Heisenberg Str. 15
D-86156 Augsburg

Warenannahme:
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr - 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 12.15 Uhr